Vertragsbedingungen · Druckproduktion · Medienleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fotosatz Blum GmbH, Würmtalstraße 20a, 81375 München

Stand: August 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit der Fotosatz Blum GmbH, nachfolgend „Blum Druck“ oder „Auftragnehmer“ genannt. Sie regeln insbesondere die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen sowie damit verbundene Druck-, Medien-, Gestaltungs-, Verarbeitungs- und Serviceleistungen.

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Blum Druck und seinen Auftraggebern über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen sowie über damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere Druckvorstufe, Gestaltung, Reinzeichnung, Bildbearbeitung, Digitalisierung, Weiterverarbeitung, Stempelherstellung, Textilveredelung und sonstige Druck- und Medienleistungen.
  2. Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Blum Druck und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden bei Verträgen mit Unternehmern nur Vertragsbestandteil, wenn Blum Druck ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Angebote von Blum Druck sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Angebotsanfrage über die Webseite, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
  6. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Blum Druck, durch eine entsprechende individuelle Vereinbarung oder durch Beginn der Auftragsausführung mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.

II. Leistungsumfang und Auftragsgrundlagen

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den hierzu getroffenen Vereinbarungen.
  2. Maßgeblich für die Produktion sind insbesondere das vereinbarte Produkt, Format, Material, die Auflage, Druck- und Verarbeitungsart sowie die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Druckdaten.
  3. Besondere Anforderungen an das Druckprodukt oder dessen spätere Verwendung sind Blum Druck vor Auftragserteilung mitzuteilen. Dies gilt insbesondere, wenn Druckprodukte anschließend in bestimmten Druckern, Kopierern, Kuvertier-, Frankier-, Etikettier-, Laminier- oder sonstigen Verarbeitungsmaschinen eingesetzt werden sollen.
  4. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Abstimmung. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand und daraus resultierende Änderungen von Lieferterminen können dem Auftraggeber berechnet beziehungsweise bei der Terminplanung berücksichtigt werden.

III. Preise und Zahlung

  1. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind.
  2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen beziehungsweise vereinbart.
  3. Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Porto-, Kurier- oder sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
  4. Vom Auftraggeber nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen sowie hierdurch erforderliche zusätzliche Satz-, Gestaltungs-, Datenbearbeitungs-, Korrektur-, Produktions- oder Maschinenarbeiten können zusätzlich berechnet werden.
  5. Entwürfe, Gestaltung, Satzarbeiten, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen, Korrekturen angelieferter Daten, Probedrucke, Proofs und sonstige Vorarbeiten sind vergütungspflichtig, sofern sie Bestandteil des Auftrags sind oder vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden.
  6. Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Ist kein besonderes Zahlungsziel vereinbart, ist die Rechnung mit Zugang fällig.
  7. Bei umfangreichen Vorleistungen, Sondermaterialien oder größeren Aufträgen ist Blum Druck berechtigt, eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung zu verlangen.
  8. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aufgrund desselben Vertragsverhältnisses bleiben unberührt.

IV. Druckdaten und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Texte, Bilder, Logos, Schriften, Vorlagen und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte sachlich und inhaltlich richtig sind und die erforderlichen Rechte zu ihrer Verwendung bestehen.
  3. Blum Druck prüft angelieferte Druckdaten im Rahmen der für den jeweiligen Auftrag üblichen und vereinbarten technischen Produktionsvorbereitung. Hierzu können insbesondere Format, Beschnitt, Auflösung, Farbräume, Schriften, Seitenaufbau und technische Verarbeitbarkeit gehören.
  4. Eine inhaltliche, sprachliche, rechtliche oder redaktionelle Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Rechtschreibung, Namen, Anschriften, Telefonnummern, Preise, Termine, Artikelnummern, QR-Codes, Links und sonstige inhaltliche Angaben.
  5. Erkennt Blum Druck bei der üblichen Bearbeitung offensichtlich problematische oder nicht verarbeitungsfähige Daten, wird der Auftraggeber hierauf hingewiesen, soweit dies vor Produktionsbeginn erkennbar und im Rahmen des vereinbarten Auftrags zumutbar ist.
  6. Der Auftraggeber hat von den an Blum Druck übermittelten Originaldaten grundsätzlich eigene Sicherungskopien aufzubewahren. Eine Speicherung durch Blum Druck ersetzt keine Datensicherung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

V. Korrekturabzüge, Proofs und Freigaben

  1. Werden dem Auftraggeber Korrekturabzüge, PDF-Freigaben, Proofs, Muster oder vergleichbare Vorstufen zur Freigabe übermittelt, hat der Auftraggeber diese sorgfältig auf die für ihn erkennbaren Eigenschaften zu prüfen.
  2. Die Prüfung umfasst insbesondere Inhalt, Schreibweise, Namen, Zahlen, Kontaktdaten, Seitenfolge, Positionierung, Format und sonstige für den Auftraggeber erkennbare Gestaltungsmerkmale.
  3. Mit der Druck- oder Fertigungsfreigabe bestätigt der Auftraggeber den freigegebenen Stand. Für inhaltliche oder gestalterische Merkmale, die dem vom Auftraggeber ausdrücklich freigegebenen Stand entsprechen und bei der Freigabe erkennbar waren, ist die erteilte Freigabe bei der Beurteilung der Vertragsgemäßheit zu berücksichtigen.
  4. Ansprüche wegen Fehlern, die erst während der anschließenden Produktion oder Weiterverarbeitung entstanden sind oder anhand der zur Freigabe übersandten Unterlagen nicht erkennbar waren, bleiben unberührt.
  5. Nach einer erfolgten Freigabe gewünschte Änderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen und zu einer Änderung des vereinbarten Liefertermins führen.

VI. Farben, Materialien und produktionstechnische Toleranzen

  1. Druckerzeugnisse unterliegen produktions-, material- und verfahrensbedingten Toleranzen.
  2. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, nicht farbverbindlichen Ausdrucken, früheren Auflagen, unterschiedlichen Druckverfahren oder verschiedenen Materialchargen stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der für das jeweilige Verfahren üblichen und technisch unvermeidbaren Toleranzen liegen und keine besondere Beschaffenheit vereinbart wurde.
  3. Bildschirmdarstellungen sind grundsätzlich nicht farbverbindlich.
  4. Ein Proof, Andruck oder Muster ist nur dann verbindliche Farbreferenz, wenn dessen Farbverbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Bei Papier, Karton, Folien, Textilien und anderen Materialien können herstellungs- und chargenbedingte geringfügige Unterschiede insbesondere bei Farbe, Oberfläche, Struktur, Stärke und Steifigkeit auftreten. Solche technisch oder branchenüblich unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Verwendung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  6. Auch bei unveränderten Nachdrucken können sich gegenüber früheren Produktionen geringfügige Abweichungen ergeben, insbesondere durch andere Materialchargen, Produktionsmaschinen oder technisch notwendige Anpassungen.
  7. Geringfügige technisch unvermeidbare Toleranzen bei Schneiden, Falzen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Binden und sonstiger Weiterverarbeitung stellen keinen Mangel dar.
  8. Gegenüber Unternehmern sind bei Druckaufträgen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Auflage zulässig, soweit nicht ausdrücklich eine exakte Liefermenge vereinbart wurde. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Verbrauchern gilt die vereinbarte Bestellmenge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

VII. Eignung für Drucker, Kopierer und andere Kundengeräte

  1. Soll ein von Blum Druck geliefertes Druckerzeugnis anschließend durch den Auftraggeber oder einen Dritten in einem bestimmten Drucker, Kopierer oder einer sonstigen Maschine weiterverarbeitet werden, muss der Auftraggeber Blum Druck diesen Verwendungszweck vor Auftragserteilung mitteilen, soweit die konkrete Gerätekompatibilität für die Materialauswahl oder Herstellung relevant ist.
  2. Ist die Eignung für ein bestimmtes Gerät von wesentlicher Bedeutung, hat der Auftraggeber auf Anforderung insbesondere Hersteller, Gerätemodell, vorgesehenes Druck- beziehungsweise Verarbeitungsverfahren sowie besondere technische Anforderungen des Geräteherstellers mitzuteilen.
  3. Eine Vereinbarung, dass ein Druckprodukt für ein bestimmtes Gerätemodell oder eine bestimmte maschinelle Weiterverarbeitung geeignet ist, besteht nur, wenn diese Eignung ausdrücklich Bestandteil der Vereinbarung geworden ist.
  4. Ohne eine entsprechende Vereinbarung wird nicht vorausgesetzt, dass ein Druckprodukt mit jedem auf dem Markt befindlichen Drucker, Kopierer oder sonstigen Verarbeitungsgerät kompatibel ist.
  5. Der Auftraggeber hat die Vorgaben und Freigaben des jeweiligen Geräteherstellers, insbesondere hinsichtlich Format, Grammatur, Material, Beschichtung, Klebstoff, Temperaturbeständigkeit und zulässiger Medienarten, zu beachten.
  6. Soweit die Eignung für das konkrete Gerät nicht ausdrücklich vereinbart wurde, soll der Auftraggeber vor Verarbeitung einer größeren Menge einen geeigneten Testlauf durchführen.
  7. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Druckprodukt entgegen den Vorgaben des Geräteherstellers oder in einem hierfür nicht geeigneten beziehungsweise nicht vereinbarten Gerät eingesetzt wird, haftet Blum Druck nicht, soweit Blum Druck die Schadensursache nicht zu vertreten hat.
  8. Hat Blum Druck die Eignung eines Produkts für einen konkret bezeichneten Verwendungszweck oder ein bestimmtes Gerät ausdrücklich vereinbart und beruht ein Schaden auf einer von Blum Druck zu vertretenden Abweichung hiervon, gelten die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzregelungen sowie die Haftungsbestimmungen dieser AGB.

VIII. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Gegenstände

  1. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Datenträger, Druckvorlagen, Textilien, Waren oder sonstige Gegenstände werden grundsätzlich unter der Voraussetzung verarbeitet, dass sie für die vereinbarte Bearbeitung geeignet sind.
  2. Eine umfassende Material- oder Eignungsprüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Erkennbare Zweifel an der Verarbeitbarkeit wird Blum Druck dem Auftraggeber mitteilen, soweit diese bei der üblichen Auftragsbearbeitung festgestellt werden.
  4. Für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeigneten oder mangelhaften vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Vorlagen beruhen und für Blum Druck nicht erkennbar waren, haftet Blum Druck nicht.
  5. Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund ungeeigneter oder abweichender bereitgestellter Materialien entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

IX. Liefertermine und Leistungshindernisse

  1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Daten, Freigaben, Materialien und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt und vereinbarte Vorauszahlungen rechtzeitig eingehen.
  3. Verzögerungen, die durch verspätete Datenlieferung, Korrekturen, Änderungen oder Freigaben des Auftraggebers verursacht werden, verschieben vereinbarte Termine angemessen.
  4. Ereignisse außerhalb des von Blum Druck zu vertretenden Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, nicht vorhersehbare erhebliche Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen sowie nicht von Blum Druck zu vertretende erhebliche Liefer-, Transport-, Energie- oder Materialausfälle, verlängern die Leistungsfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  5. Blum Druck wird den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen informieren, sobald diese erkennbar sind.
  6. Dauert ein Leistungshindernis so lange an, dass einer Vertragspartei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar und selbstständig sinnvoll nutzbar sind und hierdurch keine unangemessenen zusätzlichen Kosten entstehen.

X. Versand, Gefahrübergang und Abholung

  1. Die Versandart wird nach Vereinbarung gewählt. Versand-, Porto-, Kurier- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.
  3. Bei Unternehmern geht bei vereinbartem Versand die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.
  4. Bei vereinbarter Selbstabholung wird der Auftraggeber über die Fertigstellung beziehungsweise Abholbereitschaft informiert.
  5. Holt der Auftraggeber die Ware trotz Fälligkeit und Aufforderung nicht innerhalb angemessener Zeit ab, können erforderliche Lagerkosten berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

XI. Mängel, Beanstandungen und Nacherfüllung

  1. Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
  3. Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller anzuzeigen und Blum Druck zu informieren. Die Unterlassung einer solchen Anzeige berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht.
  4. Bei einer berechtigten Beanstandung ist Blum Druck zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftraggeber nicht zumutbar, stehen ihm die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  6. Betrifft ein Mangel nur einen abgrenzbaren Teil einer Lieferung, bestehen Rechte hinsichtlich der übrigen mangelfreien Teile nur, soweit deren Verwendung ohne den mangelhaften Teil für den Auftraggeber nicht zumutbar ist.
  7. Der Auftraggeber soll beanstandete Ware bis zur Klärung der Beanstandung aufbewahren und Blum Druck auf Verlangen eine angemessene Prüfung ermöglichen.
  8. Eine eigenmächtige Nachbearbeitung oder Weiterverarbeitung beanstandeter Ware kann Ansprüche beeinträchtigen, soweit hierdurch die Feststellung oder Beseitigung des Mangels unmöglich oder unangemessen erschwert wird. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

XII. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von Blum Druck.
  2. Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Blum Druck.
  3. Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er in Höhe der offenen Forderungen von Blum Druck bereits jetzt sicherungshalber an Blum Druck ab. Blum Druck nimmt diese Abtretung an.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen wesentlich, wird Blum Druck auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl in angemessenem Umfang freigeben.

XIII. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Vervielfältigung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Schriften, Marken, Gestaltungen und sonstigen Inhalte im für den Auftrag erforderlichen Umfang berechtigt ist.
  2. Blum Druck ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte umfassend zu prüfen.
  3. Wird Blum Druck wegen einer vom Auftraggeber schuldhaft verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber Blum Druck von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
  4. Von Blum Druck erstellte Entwürfe, Layouts, Illustrationen, Reinzeichnungen, Fotografien oder sonstige gestalterische Leistungen bleiben urheberrechtlich geschützt, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.
  5. Nutzungsrechte an solchen Leistungen werden in dem für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Umfang eingeräumt, soweit keine weitergehende Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Arbeitsdateien, offene Produktionsdaten, Zwischenprodukte, Druckformen, Stanzformen, Programme, Einstellungen, Ausschießschemata und sonstige ausschließlich zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellte Produktionsmittel sind nur dann herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

XIV. Datenspeicherung und Archivierung

  1. Eine dauerhafte Aufbewahrung der vom Auftraggeber übermittelten oder im Rahmen der Produktion entstandenen Daten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Blum Druck kann auf Wunsch geeignete Produktionsdaten für spätere Nachdrucke, Aktualisierungen oder Folgeaufträge speichern.
  3. Eine solche Speicherung stellt kein unbegrenzt verfügbares externes Kundenarchiv dar.
  4. Technische Datensicherungen reduzieren das Risiko eines Datenverlusts, können jedoch keine absolute Verfügbarkeit oder Wiederherstellbarkeit in jedem denkbaren Fall gewährleisten.
  5. Der Auftraggeber bleibt für die Aufbewahrung seiner Original- und Ausgangsdaten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Archivierungsleistung vereinbart wurde.
  6. Besondere Anforderungen an Speicherung, Löschung oder Behandlung vertraulicher beziehungsweise personenbezogener Daten sind Blum Druck möglichst vor Datenübermittlung oder Auftragserteilung mitzuteilen.
  7. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

XV. Einsatz von Zulieferern und Partnerbetrieben

  1. Blum Druck ist berechtigt, zur Ausführung eines Auftrags geeignete Zulieferer, Fachbetriebe oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich die persönliche Ausführung durch Blum Druck vereinbart wurde.
  2. Dies gilt insbesondere für Spezialproduktionen, besondere Weiterverarbeitungen, Logistik- und Montageleistungen sowie Leistungen, für die spezialisierte technische Einrichtungen erforderlich sind.
  3. Die Verantwortlichkeit von Blum Druck für eingesetzte Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

XVI. Haftung

  1. Blum Druck haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • soweit Blum Druck einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen hat,
    • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Blum Druck ebenfalls. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. In den Fällen der vorstehenden Ziffer 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Blum Druck.
  6. Bei Schäden an Druckern, Kopierern oder sonstigen Verarbeitungsgeräten gelten ergänzend die Regelungen unter Ziffer VII. Eine Haftung allein deshalb, weil ein von Blum Druck hergestelltes Druckprodukt in einem Kundengerät verwendet wurde, besteht nicht. Maßgeblich sind insbesondere die vereinbarte Beschaffenheit und Verwendung, die Ursache des Schadens sowie ein von Blum Druck zu vertretendes Verhalten.
  7. Soweit eine Datensicherung nicht selbst geschuldete Hauptleistung von Blum Druck ist, beschränkt sich die Haftung bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

XVII. Stornierung, Kündigung und Widerruf

  1. Nach Vertragsschluss besteht kein allgemeines Recht des Auftraggebers, einen Auftrag kostenfrei zu stornieren. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
  2. Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers beendet, ohne dass hierfür ein gesetzliches kostenfreies Lösungsrecht besteht, kann Blum Druck die bis dahin erbrachten Leistungen, beschafften Sondermaterialien sowie weitere nach den gesetzlichen Bestimmungen geschuldete Vergütung beziehungsweise Entschädigung abrechnen. Ersparte Aufwendungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
  3. Für Verbraucher gelten bei Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.
  4. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen kein Widerrufsrecht.
  5. Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist, wird der Verbraucher hierüber gesondert informiert.

XVIII. Wiederkehrende Aufträge und Nachdrucke

  1. Bei Nachdrucken und Folgeaufträgen ist jeweils zu prüfen, ob vorhandene Daten und Produktionsparameter noch dem aktuellen Auftrag entsprechen.
  2. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, Änderungen von Namen, Anschriften, Telefonnummern, Preisen, gesetzlichen Pflichtangaben oder sonstigen Inhalten rechtzeitig mitzuteilen.
  3. Auch bei unveränderten Daten können sich bei späteren Nachdrucken produktionstechnisch bedingte geringfügige Abweichungen gegenüber einer früheren Auflage ergeben.
  4. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nach den hierfür individuell getroffenen Vereinbarungen beziehungsweise den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

XIX. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

XX. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Vertragspartner

Fotosatz Blum GmbH

Blum Druck
Würmtalstraße 20a
81375 München

Telefon: +49 (0)89 / 74 57 62 50
E-Mail: office@blumdruck.de